Qualitätsmerkmale

Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit.
  • Steuerberater werden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt. Die hohen Anforderungen in der Steuerberaterprüfung sichern die überdurchschnittliche Fachkompetenz des Steuerberaters und garantieren zugleich das hohe Qualitätsniveau der Steuerberatung durch den Steuerberater. 
  • Steuerberater sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Der Mandant ist also in einem evtl. Schadensfall hinreichend abgesichert.
  • Steuerberater sind zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet. 
  • Steuerberater sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. 
  • Steuerberater sind vor Gericht zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt.
  • Steuerberater sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche Gebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Die Bindung an die Steuerberatergebührenverordnung schützt den Mandanten vor einem Preiswettlauf und dient durch die Verhinderung eines gegenseitigen Preisdumpings zugleich der Qualitätssicherung. 
    Hinzu kommt, dass der Mandant durch die festgelegten Gebührensätze genau abschätzen kann, mit welchen Kosten der Steuerberatung er zu rechnen hat.
     
  • Steuerberater sind Pflichtmitglied bei der Steuerberaterkammer. Diese überwacht im Rahmen ihrer Berufsaufsicht die Einhaltung der genannten Berufspflichten der Berufsangehörigen. 

Die Steuerberaterkammer steht darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberatern als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördern im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant.



Leistungsspektrum

1. Hilfeleistung in Steuersachen

Steuerberater haben gem. § 33 Steuerberatungsgesetz (StBerG) die Aufgabe,

  • ihre Mandanten in Steuersachen zu beraten und zu vertreten,

  • ihren Mandanten bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten

  • ihren Mandanten in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten Hilfe zu leisten,

  • ihren Mandanten bei der Erfüllung von Buchführungspflichten Hilfe zu leisten,

  • Bilanzen aufzustellen und diese steuerrechtlich zu beurteilen.

 

1.1 Allgemeine Beratung und Vertretung in Steuersachen

Die allgemeine Beratung und Vertretung der Mandanten in Steuersachen ist ein klassisches Tätigkeitsfeld des Steuerberaters. Im Einzelnen handelt es sich z.B. um folgende Leistungen:

  • Informationen zum Steuerrecht

  • Beratung zur optimalen Steuergestaltung

  • Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher wie auch privater Rechtsverhältnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten

  • Beratung zu steuerlichen Aspekten eines Rechtsformwechsels

  • Prüfung von Steuersparmodellen

  • Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgabenrechtlichen Sachen

  • Prüfen von Verwaltungsakten, also insbesondere Steuerbescheiden

  • Teilnahme bei Betriebsprüfungen

 

1.2 Rechnungswesen

a) Buchführung

Der Steuerberater kann mit der Buchführung des Unternehmens beauftragt werden. Im Einzelnen zählen hierzu die folgenden Tätigkeiten:

  • Die Einrichtung der Buchführung einschließlich der Erstellung eines Kontenplanes,

  • Die Buchführung selbst einschließlich des Kontierens der Belege: Der Umfang der durch den Steuerberater ausgeführten Arbeiten richtet sich   nach den bereits im Betrieb erbrachten Vorleistungen.

  • Die Lohnbuchführung einschließlich der Einrichtung von Lohnkonten, der Aufnahme der Stammdaten, der Führung der Lohnkonten und der Anfertigung der Lohnabrechnungen. Der Umfang der durch den Steuerberater erbrachten Leistungen hängt von den im Betrieb ausgeführten Vorarbeiten ab.

b) Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung

Der Steuerberater kann mit der Aufstellung der Bilanz oder der Einnahme- Überschussrechnung beauftragt werden. Im Einzelnen umfassen seine Leistungen die Erstellung

  • der Eröffnungsbilanz

  • des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung) und

    des Anhangs (bei Kapitalgesellschaften) und

    des Lageberichtes (in Abhängigkeit von der Größe der Kapitalgesellschaft)

  • der Steuerbilanz

  • eines Zwischenabschlusses

  • einer Auseinandersetzungsbilanz


Darüber hinaus kann der Steuerberater die notwendigen Abschlussvorarbeiten übernehmen.

 

1.3 Steuererklärungen 

Der Steuerberater fertigt Steuererklärungen in allen Steuerarten. Hierzu zählen

  • die Einkommensteuererklärung

  • die Körperschaftsteuererklärung

  • die Gewerbesteuererklärung

  • die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuerjahreserklärung

Darüber hinaus kann der Steuerberater mit der Prüfung bereits angefertigter Steuererklärungen beauftragt werden.

 

1.4 Antragsstellung gegenüber den Finanzämtern und Durchsetzung der Rechte des Mandanten

 

a) Antragstellung gegenüber den Finanzämtern

Der Steuerberater kann für den Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern übernehmen. Anträge werden zum Beispiel in den folgenden Bereichen gestellt:

  Antrag auf:

  • Anpassung der Steuervorauszahlung,

  • Fristverlängerungen,

  • Stundung der Steuerschulden,

  • Erlass von Steuerschulden,

  • Niederschlagung von Verfahren,

  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen,

  • Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung.

b) Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern

Der Steuerberater übernimmt die Durchsetzung der Recht seiner Mandanten

  •   im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt

  • bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.

2. Weitere Leistungen

Der Steuerberater kann vielfältige weitere Leistungen für Sie erbringen. Das Berufsrecht schreibt lediglich vor, dass diese Tätigkeiten mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sein müssen.

Mit dem Beruf des Steuerberaters ist grundsätzlich jede Tätigkeit vereinbar, die nicht gewerblich ist oder nicht in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt wird und dem Ansehen des Berufs nicht schadet (§ 57 Abs. 2 und 4 StBerG, §§ 39 – 41 BOStB. § 39 Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) enthält eine Aufzählung der möglichen Tätigkeitsfelder des Steuerberaters, die jedoch nicht abschließend ist. Der Steuerberater hat individuell zu entscheiden, welche Leistungen er aufgrund seines Fachwissen erbringen kann.

Die nachstehende Aufstellung soll einen ersten Eindruck über die möglichen Tätigkeitsfelder des Steuerberaters vermitteln:

 

Unternehmensberatung, z.B.

  • betriebswirtschaftliche Auswertungen

  • Bilanzanalyse

  • Controlling

  • EDV- bzw. IT-Beratung, z.B.

Rationalisierungspotential

Berücksichtigung der neuen Technologien bei der   Standortwahl, wie z.B. Prüfung der Standortunabhängigkeit

E-Commerce- Beratung

  • Existenzgründung, -aufbau, -festigung

  • Fusionen

  • Finanzplanung, Liquiditätsplanung

  • Steuerliche Beratung bei Gesellschafts- und anderen Verträgen

  • Investitionsberatung, Investitionsrechnung

  • Beratung bei Investitionsentscheidungen und bei Finanzierungsfragen, Unterstützung bei Bankgesprächen und Finanzierungsverhandlungen

  • Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse

  • Managementberatung

  • Marketingberatung

  • Personalberatung

  • Organisationsberatung, z.B. hinsichtlich des Betriebs- und Verwaltungsablaufs

  • Beratung bei der Rechtsformwahl und Standortplanung unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten

  • Steuerplanung

  • Umweltschutzberatung

  • Unternehmensbewertung

  • Erarbeitung von wirtschaftlich tragfähigen Unternehmenskonzepten, wie z.B.

Portfolio-Analyse und Erarbeitung von geeigneten Maßnahmen,
Schwachstellenanalyse und Erarbeitung von geeigneten Maßnahmen ,
Umstrukturierungen

  • Unernehmenskauf und -verkauf

 

Unternehmensnachfolge

  Insolvenzwesen, z.B.

  • Insolvenzberatung

  • Insolvenzverwaltung

  • Erstellung eines Insolvenzplanes

  • Begutachtung des Insolvenzplanes

  • Liquidation

  • Sanierung

Vermögensgestaltungsberatung, z.B.

  • individuelle Altersvorsorgeberatung unter Berücksichtigung der Unternehmensnachfolge bzw. des Unternehmensverkaufs

  • Nachlassplanung

 

Sachverständigenwesen, z.B.

  • Gutachterliche Tätigkeit im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften

  • Privatgutachten

Nachlassverwaltung

Weitere Tätigkeit als:

  • Treuhänder

  • Vermögens-, Grundstücks-, Hausverwalter

  • Beirat, Aufsichtsrat

  • Vormund

  • Betreuer

  • Insolvenzverwalter, Liquidator

  • Schiedsrichter

  • Sachverständiger

  • Gutachter